Jetzt mit uns maximale Förderung sichern

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde zum 1.1.2024 reformiert. Ziel ist es weiterhin , den Umstieg auf Heizsystem mit erneuerbaren Energien zu unterstützen. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Für den Neubau sind keine Zuschüsse oder Boni vorgesehen. Übergreifend gilt für alle Sanierungen, dass die Höhe der Zuschüsse vom Brennstoff der bestehenden Anlage, dem Alter der Heizanlage sowie dem aktuellen Haushaltseinkommen abhängig sind. Darüber hinaus können Boni nur von Eigentümern selbstbewohnter Einheiten abgerufen werden. Zusätzlich sind keine Zuschüsse und Boni für Einzelheizungen vorgesehen, sofern ein Wärmenetz von der Kommune ausgewiesen ist.

 

Unsicher aufgrund der aktuellen politischen Lage?

Sind auch Sie unsicher aufgrund der politischen Lage und der Zukunft der BEG-Förderung für klimafreundliche Heizsysteme in Ihrem Haushalt? Noch bis zum 31.12.2024 können Sie weiterhin Förderanträge für die Modernisierung Ihrer Heizung stellen. Falls Sie eine Modernisierung Ihrer Heizung planen, aber noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie sich zeitnah ein Angebot und Ihre Auftragsbestätigung einholen und damit Ihre Förderung idealerweise bis zum 31.12.2024 beantragen. Wir beraten Sie gern.

 

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Wärmepumpen

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit.

30 % Zuschuss für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien für alle Sanierer.

+ 5 % Effizienz-Bonus (ehemals Wärmepumpen-Bonus) für die Nutzung eines natürlichen Kältemittels oder der Wasser-, Erdreich- oder Abwasserwärme.

Folgende Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus; Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter der Anlage oder Gas- oder Biomasseheizungen > 20 Jahre.

+ 30 % EINKOMMENS-BONUS bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 €.

Fallbeispiele Wärmepumpe

  • Sie wollen Ihre alte Ölheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauschen und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist höher als 40.000 €? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Zuschuss, den Effizienz-Bonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus. Insgesamt beträgt Ihr Fördersatz 55 % und Ihr Kostenzuschuss 16.500 €.

 

  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt weniger als 40.000 € und Sie wollen Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauschen? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Zuschuss, den Effizienz-Bonus, den Klimageschwindigkeits-Bonus sowie Einkommens-Bonus. Insgesamt beträgt Ihr Fördersatz 70 % und Ihr Kostenzuschuss damit 21.000 €.

     

 

Haben Sie Interesse?

Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Gebäude-/Wärmenetz

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit.

30 % Zuschuss für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien für alle Sanierer.

Folgende Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus; Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter der Anlage bzw. Gas- oder Biomasseheizungen > 20 Jahre, bei Einrichtung/Erweiterung und Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz.

+ 30 % EINKOMMENS-BONUS bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €.

 

70 % Höchstfördersatz
21.000 € maximaler Kostenzuschuss

Fallbeispiel Gebäude-/Wärmenetz

Sie besitzen eine alte funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung und die Gemeinde in der Sie leben, plant in den nächsten Jahren ein Wärmenetz auf-/auszubauen. Warten Sie noch so lange, bis der „kommunale Wärmeplan“ für Ihre Gemeinde veröffentlicht wurde und sichern Sie sich einen Anschluss an das Wärmenetz. Ihr Wärmenetzanschluss wird in Abhängigkeit Ihres Einkommen mit bis zu 21.000 € gefördert.

Übrigens: Sollte in der Zwischenzeit Ihre bestehende Heizung kaputt gehen, können Sie diese bis zu einem Jahr durch eine provisorische Mietlösung ersetzen und die Mietkosten im Förderantrag geltend machen.