Rettungsring auf dem Wasser

Wir bieten Ihnen mehr!

Wir schreiben das nicht nur an dieser Stelle, wir meinen es auch so. Wir stehen für Preis- und Termintreue und, wenn wir sagen, wir kennen uns aus, dann ist das auch garantiert so. Immer auf dem aktuellsten Stand der technischen Möglichkeiten zu sein, ist für uns eine absolute Vorgabe an unser Arbeitsverständnis. Alle unsere Mitarbeiter sind nicht nur fachkundig, sie sind freundlich, vermeiden Schmutz, behandeln Ihr Eigentum pfleglich und tragen Überschuhe in Privaträumen. Wir haben ein umfassendes Dienstleistungsverständnis, das auch bei Notfällen und ganz besonderen Sonderwünschen greift. Wir sind Ihr Ansprechpartner in Stuttgart – kontaktieren Sie uns!

 

 

Notfall-Nummer

Für unsere Kunden sind wir auch im Notfall am Wochenende und an Feiertagen, in der Heizperiode von September bis April, von 8:00 bis 18:00 Uhr da! Die Notfall-Nummer für unsere Kunden steht auf dem Briefbogen unten rechts.

 

 

Kundendienst

Nicht nur, wenn es um die Wartung Ihrer technischen Anlagen geht, sind wir für Sie als unseren Kunden da, denn sollte Ihre Anlage komplett ausfallen, ist es wichtig zu wissen, dass wir Werkspartner der Fa. Junkers sind und uns für diese Geräte kurzfristig Ersatzteile zur Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen jederzeit – wenn Not am Mann ist!


Haben Sie ein akutes Problem? Kontaktieren Sie uns.


Wir machen uns auf den Weg und helfen Ihnen prompt.

 

 

Kostenrechner

Um Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten zu geben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich mit unseren Kostenrechnern
zu informieren.


Badplaner
Heizungsplaner

 

 

Staubschutz

Ein besonderer Service unseres Hauses ist unser Staubschutz. Alle unsere Mitarbeiter betreten Ihre Räumlichkeiten nur mit Überziehschuhen. Bevor wir mit der Arbeit bei Ihnen beginnen, kleben wir alle notwendigen Bereiche ab. Wir schützen diese durch Filzmatten und Folien. Hierdurch können wir gewährleisten, dass alle von uns genutzten Wegstrecken ohne Bauschmutz und Beschädigungen hinterlassen werden. Hinterher bemerken Sie nicht, dass wir mit unserem Team dagewesen sind. Wir verlassen unseren Arbeitsplatz stets sauber.

Sicherheit

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Bei allen unseren Arbeiten legen wir höchsten Wert auf Ihr Wohl. Wir sind ein geprüfter Meisterbetrieb und verfügen somit über sämtliche Zertifikate. Natürlich informieren wir unsere Kunden über aktuelle Sicherheitsbestimmungen und leiten diese in die Wege.

Beispiele hierfür:

  • Trinkwasserhygiene
  • Gassicherheit

Sanierungsberatung

Die Form sollte nie wichtiger als der Inhalt sein. Oder anders gesagt: Unter der Schönheit darf die Qualität nicht leiden. Bei Sanierungsangelegenheiten muss man genau wissen, was man tut. Um neben einer optischen Erneuerung höchste Qualität zu erzielen, bietet sich Ihnen hierzu eine ganze Palette von Möglichkeiten an. Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen und prüfen die individuellen Gegebenheiten. Dann können wir Ihnen sagen, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind.

Unsere Partner

Durch die Vernetzung zu unseren Partnern erweitern wir ständig unser Blickfeld für Sie. Ihre Aufgabenstellung an uns kann so umfassend und bestmöglich betreut werden, damit wir abschließend eine einwandfreies Ergebnis erzielen.


Sanitär und Bäder

Sonstige

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie!

 

Kontaktieren Sie uns!

Förderungsmöglichkeiten (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

Fördergelder nutzen – ein Überblick

In Kooperation mit interdomus bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über aktuelle Förder-Möglichkeiten, eine Förder-Suche, Checklisten und vieles mehr ... schauen Sie sich um!

KFW-Förderung:

Investitionszuschuss der KfW (Programm Nr. 430)
Bedingungen für die Förderung sind:

  • Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten (abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette) oder einer Wohnung
  • Ferienhäuser und -wohnungen sind ausgeschlossen
  • Die Bauanzeige oder der Bauantrag des Gebäudes müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ( Kostenvoranschlag muss vorliegen) durch einen Energieberater gestellt werden.
  • Die neue Heizung muss ein Brennwertgerät sein (nicht bei BHKWs und Fernwärmeanschlüssen).
  • Es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.


Höhe der Förderung:
Einzelmaßnahme: 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede Wohneinheit.

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Austausch der Heizungsanlage (nur Gas oder Öl).--> Detail: Ausbau/Einbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks | Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung | Austausch Heizkessel, Rohrnetz und Heizflächen (Heizkörper oder Flächenheizung) | Erstmaliger Einbau einer zentralen Heizungsanlage (inkl. Einbau von Rohrnetz und Heizflächen (Heizkörper oder Flächenheizung)) | Einbau oder Austausch von Thermostatventilen | Fußbodenheizung (inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag), Wandheizung (inkl. Putzarbeiten), Heizleisten | hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems | Dämmung des Rohrsystems | Umstellung des Warmwassersystems, d. h. Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen) | Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser | Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten | Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe | Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung | Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an Nah- und Fernwärme sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss | Anschlusskosten Fernwärme | Installationskosten (inklusive einmaliger Anschlussgebühren) bei Anschluss an Versorgungsnetz (wenn Anschlussinstallation bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt) | Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (Einschränkung bei Einzelmaßnahmen) | Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen | Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen | notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten | Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen | Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung | Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälters für Biomasse | notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als 2 Jahre).--> Detail: Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) | Durchführung des hydraulischen Abgleichs | Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen | Einbau hocheffizienter Trinkwasserzirkulationspumpen | Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung | Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme | Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern | erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35°C) inkl. Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen | Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 60°C) | Austausch von "kritischen" Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung | Einbau von zusätzlichen Wärmetauscher(n) zur Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels zu einem Brennwertkessel einschließlich notwendiger Schornsteinanpassungen | nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen | Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface | Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • Wärmedämmung von Wänden oder Geschossdecken.
  • Erneuerung / Dämmung des Daches.
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren.
  • Erneuerung / Einbau einer Lüftungsanlage.

 

Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien werden grundsätzlich durch das BAFA gefördert. Eine Kombination der Fördermittel von BAFA und KfW ist nur zulässig, wenn ein gewisser KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird.

 

 

BAFA-Förderung:

Bedingungen für die Förderung sind:

Ausgefüllter Förderantrag, unterschriebene Fachunternehmererklärung, vollständige Rechnung bis 9 Monate nach Umsetzung der Maßnahme.

Hydraulischer Abgleich des gesamten Heizungssystems.

 

Höhe der Förderung:

 

Solarthermie

  • bis 10 m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) 500 €
  • 11m² bis 40m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) 50 € / m² Bruttokollektorfläche
  • bis 14 m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung) 2.000 € 1m²
  • bis 40m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung 140€ / m² Bruttokollektorfläche

 

Biomasse

  • Pelletöfen mit Wassertasche 2.000 €
  • Pelletkessel ohne neuen Pufferspeicher 3.000 €
  • Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mind. 30 Liter / kW) 3.500 €
  • Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher mind. 30 Liter/kW) 3.500 €
  • Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (mind. 55 Liter / kW) 2.000 €

 

Wärmepumpen

  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 4.000 €
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 €

 

Dazu besteht die Möglichkeit weitere Bonus-Förderungen zu beantragen:

  • Innovationsförderung: Ist die förderfähige Anlage besonders effizient oder schadstoffarm, so wird die Basisförderung noch mal um 50 Prozent aufgestockt. Auch für eine nachträgliche Verbesserung der Anlage kann ein Zuschuss von 750 Euro beantragt werden.
  • Regenerativer Kombinationsbonus: Wenn in einem System eine Biomasseheizung (Pelletheizung) oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage in Betrieb genommen werden, so kann eine zusätzliche Förderung in Höhe von 500 Euro gewährt werden.
  • Effizienzbonus: Werden die oben angegebenen Anlagen in einem besonders effizienten Gebäude (KfW-Effizienzhaus 55) in Betrieb genommen, so kann zusätzlich ein Effizienzbonus für Wohngebäude gewährt werden. Die Förderung steigt somit auf das 1,5-fache der Basis-Förderung.
  • Kesseltauschbonus: Wird bei der Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage zusätzlich ein veralteter Heizungs-Kessel durch einen modernen Brennwertkessel ausgetauscht, so wird zusätzlich eine Kesseltauschprämie in Höhe von 500 Euro ausgezahlt.
  • Wärmenetzbonus: Wird eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zur Beheizung von mindestens zwei Gebäuden genutzt, so kann eine Zusatzförderung von 500 Euro gewährt werden.
  • Optimierungsmaßnahme: Hierunter fallen diverse Maßnahmen die bei der Errichtung der Anlage zur Verbesserung der Systemeffizienz führen. Diese werden mit bis zu 10 Prozent der Nettoinvestionskosten gefördert. Bei einer nachträglichen Optimierung sind es hingegen 100 Euro bis maximal 200 Euro.
  • Eine Liste der förderfähigen Kosten kann beim BAFA eingesehen werden.

Link: http://www.bafa.de/bafa/de/index.html