Technik-Info

An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über neue Entwicklungen und Verordnungen für Hauseigentümer aus den Bereichen Sanitär, Heiz- und Haustechnik.

 

Und sollten Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren wir sind Ihr Fachmann in Stuttgart: Telefon 0711 - 78 27 15 00

Kohlenmonoxidmelder

Kohlenmonoxid (CO) – nicht zu verwechseln mit Kohlendioxid (CO2) – ist ein unsichtbares, geruchs- und geschmackloses äußerst giftiges Gas, das bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen wie Gas, Kohle, Öl und Holz in einem defekten Heiz- oder Koch-Gerät oder bei einer Blockade des Kamins entstehen kann. Aus diesem Grund raten wir, solche Geräte regelmäßig fachmännisch warten zu lassen und einen CO-Melder bei jedem Gerät zu installieren.

 

Batteriebetriebene Kohlenmonoxidmelder

Überprüfungsintervalle für Gasanlagen

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht oder aber durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer verpflichtet, seine Gasanlagen regelmäßig und sachgerecht zu überprüfen. Dem kommt im Schadensfall große Bedeutung zu, da sich Hauseigentümer nur so gegenüber Schadensersatzansprüchen von Dritten entlasten können. Im Schadensfall muss der Hauseigentümer glaubhaft (dokumentiert) vor Gericht nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig (nach den Technischen Regeln Gasinstallation – TRGI) erfolgt ist.

 

Der Begriff „Gasanlage“ bezeichnet sowohl die Gasinstallation, also die Hausgasleitungen, als auch die Gasverbrauchsgeräte/-einrichtungen.

 

Die regelmäßige Überprüfung umfasst:

  • Jährliche, optische Prüfung der gesamten Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude („Hausschau“)
  • Regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen
  • Prüfung der Gebrauchsfähigkeit bzw. der Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitungen und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen, zum Beispiel Raff Sanitär, Ihr kompetenter Partner für Ihre Gasanlage.

 

Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfungen (mittels modernster Leckmengen-Messtechnik) sowie regelmäßige Instandhaltungen sind nur von Fachleuten vorzunehmen. Die jährliche visuelle Kontrolle der Gasinstallation („Hausschau“) kann jedoch vom Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber selbst anhand einer Checkliste durchgeführt werden.

 

Haben Sie Fragen, brauchen Sie Unterstützung?

Raff Sanitär hilft Ihnen gern weiter.